Rindertuberkulose: Informationen zum Status und weitere Schritte mit Fachleuten
Praxisratgeber
Rindertuberkulose: Informationen zum Status und weitere Schritte mit Fachleuten
Die Niederlande haben laut NVWA einen offiziellen Freiheitsstatus für Rindertuberkulose. Das sagt etwas über den Status des Landes aus, nicht über das Testergebnis eines einzelnen Rinds. Prüfen Sie beim Zugang deshalb die Herkunft und die Unterlagen zur Sendung. Vermuten Sie bei einem Tier Rindertuberkulose? Melden Sie dies dann sofort bei der zentralen Meldestelle für Tierseuchen, dem Landelijk meldpunt dierziekten, unter 045 546 31 88. Warten Sie nicht, bis Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben. Informieren Sie sich bei der NVWA über den Status der Niederlande und die Telefonnummer der Meldestelle.

Inhaltsverzeichnis
- Zugang von Rindern und Überwachung auf Rindertuberkulose
- Statusunterlagen für den Tierarzt oder die zuständige Behörde
- Wer führt die Untersuchung durch und wer beurteilt die Ergebnisse?
- Bei Verdacht: Anweisungen von Fachleuten zur Begrenzung des Risikos
- Meldepflicht und Verbringung von Rindern nach nationalen Vorschriften
| Ihre Frage | Erster Schritt | Weiteres Vorgehen |
|---|---|---|
| Zugang oder Herkunft | Halten Sie Angaben zur Identität und Herkunft sowie die Sendungsunterlagen bereit. | Lassen Sie die geltenden Anforderungen für diese Sendung prüfen. |
| Verdacht auf Rindertuberkulose | Rufen Sie sofort die zentrale Meldestelle für Tierseuchen an. | Befolgen Sie die Anweisungen der NVWA zu Untersuchungen und Maßnahmen. |
Zugang von Rindern und Überwachung auf Rindertuberkulose
Rindertuberkulose wird durch das Bakterium Mycobacterium bovis verursacht. Zu Beginn sind bei einem infizierten Rind meist keine Krankheitssymptome zu erkennen. Das Aussehen eines zugegangenen Tiers gibt daher keine Gewissheit darüber, ob es infiziert ist. Die NVWA weist insbesondere auf das Risiko bei der Einfuhr aus Ländern hin, die nicht frei von Rindertuberkulose sind. Lesen Sie die Erläuterungen zur Ursache und zum Status der Niederlande sowie zum Erkennen der Krankheit.
Auch Kontrollen im Zusammenhang mit der Schlachtung gehören zur Überwachung. Wenn Auffälligkeiten auf Rindertuberkulose hindeuten können, folgt eine Untersuchung durch das nationale Referenzlabor. Das ist keine Aufforderung an Tierhalter, zugegangene Tiere selbst zu testen. Lesen Sie, wie die NVWA diese Kontrollen beschreibt.
Statusunterlagen für den Tierarzt oder die zuständige Behörde
Beginnen Sie bei einem konkreten Zugang mit der Identität des Rinds und dem Herkunftsbetrieb. Vergleichen Sie die verfügbaren Angaben mit den Unterlagen der Sendung. Die Tabelle hilft Ihnen, das Gespräch vorzubereiten. Keines dieser Dokumente ist für sich genommen ein individuelles Testergebnis für Rindertuberkulose.
| Angabe oder Dokument | Was können Sie damit prüfen? | An wen richten Sie Ihre Frage? |
|---|---|---|
| Ohrmarke, Stallliste und Betriebsregister | Ob Identität und registrierte Herkunft zum zugegangenen Rind passen. | Bei Fragen zum Tier an Ihren Rindertierarzt. |
| Rinderpass bei Einfuhr aus einem anderen EU Land | Welche Identität und Herkunft für das Rind dokumentiert sind. | An die für die Einfuhr verantwortliche Person oder die zuständige Behörde. |
| Tiergesundheitsbescheinigung bei Einfuhr aus einem anderen EU Land | Welche Erklärungen zur Tiergesundheit zur Sendung gehören. | Bei Fragen zu den Anforderungen an die zuständige Behörde des Versandlandes. |
| Informationen zum offiziellen Herkunftsstatus | Welcher Status und welche möglichen zusätzlichen Anforderungen für diese Sendung relevant sind. | An die zuständigen Behörden der beteiligten Länder. |
RVO beschreibt, wie Sie in I&R die Registrierung eines Tiers einsehen und eine Stallliste oder ein Betriebsregister anfordern können. Der Registrierungsstatus in I&R ist etwas anderes als ein Ergebnis einer Untersuchung auf Rindertuberkulose. Für die Einfuhr aus einem anderen EU Land beschreibt die NVWA die Tiergesundheitsbescheinigung, die Erfassung in TRACES und die Möglichkeit zusätzlicher Anforderungen. Prüfen Sie diese Anforderungen für die konkrete Sendung. Lesen Sie die Erläuterungen von RVO zu I&R und Rinderpässen sowie die Erläuterungen der NVWA zur Einfuhr aus einem anderen EU Land.
Wer führt die Untersuchung durch und wer beurteilt die Ergebnisse?
Bei einem Verdacht in einem niederländischen Betrieb untersucht die NVWA die Situation. Laut NVWA führt eine ihrer Fachpersonen für Tierseuchen gemeinsam mit dem betreuenden Tierarzt den Tuberkulintest bei Rindern durch, die möglicherweise infiziert sind. Die Fachperson beurteilt die Reaktion und teilt das Ergebnis mit. Falls weitere Untersuchungen nötig sind, untersucht das nationale Referenzlabor Material von betroffenen Tieren. Die NVWA teilt mit, was dies für den Verdacht und die Maßnahmen im Betrieb bedeutet. Lesen Sie bei der NVWA, wie die Untersuchung abläuft.
Haben Sie Fragen zu einem Ergebnis? Besprechen Sie es mit Ihrem Tierarzt und fragen Sie die NVWA, welche offizielle Rückmeldung für Ihren Betrieb gilt. Deuten Sie eine Hautreaktion oder einen Eintrag in I&R nicht selbst als Bestätigung eines Verdachts oder als Aufhebung des Verdachts.
Bei Verdacht: Anweisungen von Fachleuten zur Begrenzung des Risikos
Geben Sie bei Ihrer Meldung an, um welche Tiere es geht, wo sie stehen und warum Sie eine Infektion vermuten. Auch ein Tier, das aus einem Betrieb stammt, in dem Rindertuberkulose vorkommt, muss laut NVWA gemeldet werden, selbst wenn dieser Betrieb im Ausland liegt. Informieren Sie sich, wann die Meldepflicht gilt.
Nach einer Meldung nimmt die NVWA telefonisch Kontakt auf und teilt mit, ob der Betrieb als verdächtig gilt und welche Maßnahmen gelten. Diese Informationen folgen auch per Brief. Fragen Sie bei Unklarheiten nach, was die Anweisungen für Ihren Betrieb in Bezug auf Rinder, Milch und den Kontakt mit Menschen bedeuten. Falls bei einer Infektion eine Untersuchung möglicherweise exponierter Menschen nötig ist, hat die GGD dabei eine eigene Rolle. Lesen Sie die Erläuterungen zu Maßnahmen und weiteren Schritten mit Fachleuten.
Meldepflicht und Verbringung von Rindern nach nationalen Vorschriften
In den Niederlanden muss ein Verdacht auf Rindertuberkulose bei Tieren sofort gemeldet werden. Während des von der NVWA für einen Betrieb beschriebenen Verdachtszeitraums dürfen keine Rinder aus diesem Betrieb verbracht werden. Die NVWA nennt auch Beschränkungen für Milch und Rohmilchprodukte. Befolgen Sie die Anweisungen, die die NVWA Ihrem Betrieb mitteilt. Schließen Sie aus einem einzelnen Testergebnis nicht selbst, dass die Maßnahmen beendet sind. Informieren Sie sich über die Meldepflicht und die Maßnahmen während eines Verdachts.
Den Zugang eines Rinds zu registrieren und einen Krankheitsverdacht zu melden sind unterschiedliche Pflichten. RVO schreibt vor, dass Sie den Zugang eines Rinds innerhalb von drei Werktagen in I&R melden. Diese Frist bedeutet keinen Aufschub für die Meldung eines Verdachts auf Rindertuberkulose. Bei grenzüberschreitendem Verkehr prüfen Sie die Anforderungen für die konkrete Sendung und das betroffene Land. Wenden Sie die niederländischen Meldevorschriften nicht ungeprüft auf einen Betrieb außerhalb der Niederlande an. Informieren Sie sich bei RVO über die Frist für die Zugangsmeldung und bei der NVWA über zusätzliche Einfuhranforderungen.