Schweine kennzeichnen und Änderungen für den eigenen Standort registrieren
Praxisratgeber
Schweine kennzeichnen und Änderungen für den eigenen Standort registrieren
Hältst du Schweine in den Niederlanden, auch als Hobby? Dann benötigt ihr Haltungsort eine Uniek Bedrijfsnummer (UBN). Außerdem prüfst du, welches Kennzeichnungsmittel zulässig ist, führst ein Betriebsregister und meldest Zugänge und Abgänge bei einer dafür benannten Datenbank. Eine Kennzeichnung anzubringen ist also nicht dasselbe, wie eine Verbringung zu melden. Lies dazu die Erläuterungen der RVO zum Tierstandort und zum Melden von Schweinen.

Inhaltsverzeichnis
- Zuständige Behörde und Regeln nach Tierkategorie und Haltungsform
- Ohrmarken für Schweine, Tierdaten und Dokumentation des Halters
- Zugang, Abgang und Beendigung der Schweinehaltung: Angaben vor der Meldung
- Eingangsbestätigungen, Korrekturen und Kontakt zur zuständigen Behörde
- Fristen und zulässige Mittel für Kennzeichnung und Meldung
Zuständige Behörde und Regeln nach Tierkategorie und Haltungsform
Beginne mit dem Ort, an dem du die Tiere hältst. Die RVO registriert die UBN; an einem Standort darf für Schweine eine UBN mit einem Halter registriert sein. Prüfe auch den Betriebsstatus dieser Haltung. Er bestimmt mit, welche Zugänge und Abgänge möglich sind. Für Hobbyhalter kann der Status RE gelten. Lies die Bedingungen bei der RVO, bevor du einen Status auswählst oder Tiere verbringst: Tierstandort und UBN und Betriebsstatus für Schweine.
- Prüfe den Halter, den Standort und die zugehörige UBN.
- Stelle fest, welches Kennzeichnungsmittel für die Tiere zulässig ist.
- Unterscheide zwischen einem Eintrag im Betriebsregister, der Meldung einer Verbringung und einer Änderung der Standortregistrierung.
- Vergleiche anschließend die erfassten Angaben mit dem tatsächlichen Geschehen.
Ohrmarken für Schweine, Tierdaten und Dokumentation des Halters
Für Schweine ist in der Regel eine amtliche Ohrmarke erforderlich. Bei bestimmten Schweinen, die in einem Zuchtbuch eingetragen sind, ist eine Tätowierung als Geburtskennzeichnung zulässig. Bestelle eine passende, zugelassene Ohrmarke bei einem anerkannten Lieferanten; eine Markierung, die du selbst für die Arbeit im Stall verwendest, ersetzt das amtliche Kennzeichnungsmittel nicht. Beim Abgang zur Schlachtung können zusätzliche Kennzeichnungsregeln gelten. Siehe RVO zur Kennzeichnung von Schweinen und die Liste zugelassener Ohrmarken und Lieferanten.
| Bereich | Worauf ist zu achten? |
|---|---|
| Kennzeichnungsmittel | Die zulässige Kennzeichnung am Tier und die darauf stehenden Angaben. |
| Meldung | Die Verbringung, unter anderem mit den beteiligten Standorten, der Anzahl der Schweine und dem Datum. |
| Betriebsregister | Änderungen der Tierzahl, Geburtsdaten und Angaben zu einer verlorenen Ohrmarke. |
Eine Geburt trägst du ins Betriebsregister ein, meldest sie aber nicht gesondert als Geburt bei der Datenbank. Schweine werden dort nicht als Einzeltiere registriert: Die Angaben zu Verbringungen betreffen unter anderem Tierzahlen und Standorte. Siehe RVO zu Meldungen und zum Betriebsregister und das Informationsdokument der NVWA.
Zugang, Abgang und Beendigung der Schweinehaltung: Angaben vor der Meldung
Prüfe vor einer geplanten Verbringung, ob sie zum Betriebsstatus passt und ob vorab eine Genehmigung für den Transport erforderlich ist. Eine Genehmigung gilt nicht automatisch als Abgangsmeldung. Auch bei Transporten, für die keine Genehmigung nötig ist, bleibt die Pflicht zur Meldung des Zugangs oder Abgangs bestehen. Siehe RVO zur Verbringung von Schweinen.
| Situation | Prüfen oder zusammentragen | Danach |
|---|---|---|
| Zugang | Deine UBN, die UBN des Herkunftsortes, Datum, Anzahl und Art der Schweine sowie das Kennzeichen jeder Transporteinheit. | Prüfe das Transportdokument und melde den Zugang bei einer dafür benannten Datenbank. |
| Abgang | Deine UBN, die UBN des Bestimmungsortes und die Angaben zu Datum, Tieren und Transport. | Prüfe den Bestimmungsort und das Transportdokument und melde den Abgang. |
| Abgang eines toten Schweins | Ob der Abgang erfasst wurde, auch wenn du eine Datenbank ermächtigt hast, Angaben abzurufen. | Prüfe die Meldung und aktualisiere dein Betriebsregister. |
| Schweinehaltung beenden | Ob die Tiere abgemeldet und die Meldungen ordnungsgemäß verarbeitet wurden. | Beende erst danach bei der RVO die Registrierung der Tierart Schwein unter deiner UBN. |
Die RVO nennt die erforderlichen Angaben für die Meldung und die Regeln für das Transportdokument. Bei Import oder Export werden auch das betreffende Land und die Nummer des Gesundheitszeugnisses benötigt. Die Reihenfolge bei der Beendigung steht auf der Seite über die Änderung oder Beendigung einer UBN.
Eingangsbestätigungen, Korrekturen und Kontakt zur zuständigen Behörde
Prüfe den Status einer Meldung bei der Datenbank, auch wenn jemand anderes die Angaben für dich eingereicht hat. Laut RVO bleibst du selbst für die Registrierung verantwortlich. Siehe RVO zur Prüfung und Korrektur von Meldungen.
- Bewahre die eingereichten Angaben und, falls du sie erhältst, die Eingangsbestätigung oder die Meldenummer auf.
- Vergleiche Datum, UBNs, Tierzahlen und Transportangaben mit deiner Dokumentation und dem Transportdokument.
- Fehlt eine Meldung oder stimmt etwas nicht? Frage bei der dafür benannten Datenbank nach, wie du den Fehler beheben kannst, und prüfe anschließend den Status erneut.
- Betrifft die Abweichung die UBN, den Halter oder die registrierte Tierart? Prüfe diese Angaben bei der RVO.
Erhältst du von der RVO einen Brief wegen einer fehlenden oder abweichenden Meldung, befolge das darin beschriebene Verfahren zur Korrektur und die angegebene Frist.
Fristen und zulässige Mittel für Kennzeichnung und Meldung
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Ein neugeborenes Ferkel kennzeichnen | Innerhalb einer Woche nach dem Absetzen oder spätestens drei Monate nach der Geburt. Kennzeichne das Ferkel früher, wenn es den Standort vorher verlässt. |
| Eine verlorene Ohrmarke ersetzen | Kennzeichne das Schwein innerhalb von drei Arbeitstagen erneut. Trage die alte Ohrmarkennummer und das Datum des Verlusts ins Betriebsregister ein. |
| Zugang oder Abgang melden | Innerhalb von zwei Arbeitstagen. Der Tag des Ereignisses ist Tag null; Samstage, Sonntage und anerkannte Feiertage zählen nicht mit. |
| Betriebsregister aufbewahren | Mindestens drei Jahre nach der letzten Änderung. |
Diese Fristen nennt die RVO unter Schweine kennzeichnen und Schweine melden. Für einen Standort außerhalb der Niederlande solltest du diese Fristen, Kennzeichnungsmittel und Meldewege nicht automatisch übernehmen. Informiere dich dort über die zuständige Behörde und die Regeln für deine Tierkategorie und Haltungsform: Laut NVWA können Länder zusätzlich zu europäischen Regeln weitere Anforderungen stellen.