Rinder exportieren: von der Prüfung der Route bis zur Übergabe
Praxisratgeber
Rinder exportieren: von der Prüfung der Route bis zur Übergabe
Möchten Sie Rinder aus den Niederlanden exportieren? Halten Sie zuerst den Bestimmungsort, mögliche Durchfuhrländer und das Abreisedatum fest. Prüfen Sie dann im Exportassistenten der NVWA, welche Anforderungen für Ihre Sendung gelten. Erst danach können Sie festlegen, welche Tierdaten, Bescheinigungen und Transportabsprachen erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis
- Bestimmungsort und Abreisedatum: Anforderungen bei der NVWA prüfen
- Tieridentifikation und Gesundheitsstatus: Angaben für den Tierarzt
- Gesundheitsbescheinigung und Transport: Aufgaben der Beteiligten
- Aktuelle Beschränkungen wegen Krankheitsausbrüchen: offizielle Meldungen prüfen
- Übergabe der Rinder: Registrierung und Aufbewahrung von Dokumenten
| Zeitpunkt | Frage |
|---|---|
| Route festlegen | Wohin gehen die Tiere, durch welche Länder und an welchem Datum? |
| Tiere vorbereiten | Stimmen Identität, Registrierung und die Angaben für den Tierarzt? |
| Abreise organisieren | Sind Bescheinigung, Untersuchung und geeigneter Transport organisiert? |
| Übergabe | Welche Dokumente begleiten die Tiere und wer bestätigt den Empfang? |
Bestimmungsort und Abreisedatum: Anforderungen bei der NVWA prüfen
Notieren Sie die Zieladresse und ob die Rinder zur Schlachtung bestimmt sind. Für Verbringungen innerhalb der EU beschreibt die NVWA eine Tiergesundheitsbescheinigung in TRACES. Prüfen Sie dort auch, ob die Zieladresse gültig registriert ist. Länder der EU können zusätzliche Anforderungen stellen. Beginnen Sie mit dem Verfahren der NVWA für den Export innerhalb der EU.
Für einen Bestimmungsort außerhalb der EU gelten die Anforderungen des Empfängerlandes. Die NVWA beschreibt dafür ein eigenes Verfahren mit einer Veterinärbescheinigung, die über e CertNL beantragt wird. Bei der Durchfuhr durch ein anderes Land der EU kann zusätzlich eine Bescheinigung in TRACES nötig sein. Prüfen Sie die Route im Schrittplan der NVWA für den Export außerhalb der EU.
Ist für Wiederkäuer keine verbindliche Bescheinigung verfügbar, kann eine Zertifizierung auf Antrag infrage kommen. Ein verfügbarer Bescheinigungstext bedeutet noch keine Erlaubnis zur Abreise: Die NVWA verlangt bei diesem Verfahren auch einen Nachweis der Veterinärbehörde des Bestimmungslandes, dass sie die konkrete Sendung und den zugehörigen Text akzeptiert. Besprechen Sie dies frühzeitig mit dem Exporteur und der NVWA. Sehen Sie sich das Verfahren zur Zertifizierung auf Antrag an.
Gehen Sie bei einem neuen Bestimmungsort nicht von früheren Sendungen aus. Die NVWA beschreibt beispielsweise gesonderte Bedingungen für Bestimmungsorte in der EU mit einem höheren IBR/IPV Status und einem höheren BVD Status. Lassen Sie feststellen, was für die Tiere und den gewählten Bestimmungsort gilt.
Tieridentifikation und Gesundheitsstatus: Angaben für den Tierarzt
Erstellen Sie eine endgültige Tierliste für den Antrag auf Untersuchung. Gleichen Sie für jedes Rind den Identifikationscode auf den Ohrmarken mit der Registrierung in I&R und dem Rinderpass ab. Laut RVO ist für jedes zu exportierende Rind ein Rinderpass erforderlich. Das Rind muss in I&R auf den Namen des Halters eingetragen sein, damit dieser Pass beantragt werden kann. Prüfen Sie auch, ob Herkunft und Zieladresse im Antrag mit der geplanten Sendung übereinstimmen.
Stellen Sie dem Hoftierarzt die verfügbaren Angaben zum Status des Betriebs, zu früheren Verbringungen und zu relevanten Untersuchungen bereit. Fragen Sie, welche Informationen für die Erklärungen auf dieser Route erforderlich sind; tragen Sie keinen Gesundheitsstatus aufgrund von Annahmen ein. Wirkt ein Tier krank oder verletzt, besprechen Sie vor dem Verladen mit dem Tierarzt, ob es mitfahren kann. Bei der Untersuchung für den Export beurteilt die NVWA auch, ob lebende Tiere fit genug für die Reise sind.
Gesundheitsbescheinigung und Transport: Aufgaben der Beteiligten
Vereinbaren Sie vor dem Antrag auf Untersuchung, wer Angaben liefert, wer den Transport plant und wer bei der Abreise die Dokumente prüft. Beim Export innerhalb der EU gleicht der amtliche Tierarzt der NVWA die Sendung mit den Angaben in TRACES ab. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Bescheinigung ausgestellt. Außerhalb der EU können laut dem Schrittplan der NVWA auch eine Vorprüfung oder eine zusätzliche Registrierung nötig sein.
| Beteiligte | Vereinbarung für diese Sendung |
|---|---|
| Halter oder Exporteur | Stellt die endgültige Tierliste, Pässe und Angaben für den Antrag bereit. |
| Hoftierarzt | Bespricht die Gesundheitsdaten und etwaige Untersuchungen für die erforderlichen Erklärungen. |
| NVWA | Kontrolliert die Sendung und stellt die zutreffende Bescheinigung aus, wenn die Anforderungen erfüllt sind. |
| Transportunternehmer | Bestätigt die Route, das geeignete Fahrzeug sowie die geltenden Transportdokumente und Berechtigungen. |
| Empfangende Partei | Bestätigt die Zieladresse und vereinbart, wie Empfang und Abweichungen gemeldet werden. |
Lassen Sie den Transportunternehmer Reisedauer, Wettervorhersage und Transportanforderungen für die konkrete Fahrt prüfen. Die NVWA erläutert, welche Dokumente für den Tiertransport erforderlich sind. Bei langen Transporten von Rindern, länger als acht Stunden, nennt sie unter anderem zusätzliche Anforderungen an die Genehmigung des Transportunternehmers, das Fahrzeug und das Fahrtenbuch. Für einen Antrag auf eine Bescheinigung beim Export von Rindern nennt sie auch Angaben zur Route und eine Übersicht über die erwartete Temperatur.
Aktuelle Beschränkungen wegen Krankheitsausbrüchen: offizielle Meldungen prüfen
Prüfen Sie die Anforderungen vor dem Antrag auf Untersuchung und kurz vor der Abreise erneut. Nutzen Sie den Exportassistenten und informieren Sie sich bei einem Bestimmungsort außerhalb der EU auch über die vorübergehenden Maßnahmen für Drittländer. Die NVWA führt dort Beschränkungen auf, soweit sie ihr bekannt sind. Bitten Sie daher auch die empfangende Partei, die aktuell geltende Zulassung bei ihrer zuständigen Behörde zu bestätigen.
Eine Tierseuche kann Auswirkungen auf die Verbringung entlang der gewählten Route haben. So veröffentlicht die NVWA gesonderte Bedingungen für die Verbringung von Tieren, die für die Blauzungenkrankheit empfänglich sind, in andere Mitgliedstaaten. Ändert sich die Situation eines Tieres, eines Betriebs oder des Bestimmungsortes, legen Sie dies dem Tierarzt und der NVWA vor, bevor die Sendung abfährt.
Übergabe der Rinder: Registrierung und Aufbewahrung von Dokumenten
Gleichen Sie beim Verladen die tatsächlich verladenen Tiere mit der endgültigen Liste und den Angaben in der Bescheinigung ab. Geben Sie dem Transportunternehmer die Rinderpässe und die Dokumente mit, die diese Sendung begleiten müssen. Vereinbaren Sie mit dem Empfänger, wer bei der Ankunft bestätigt, welche Tiere und Dokumente eingegangen sind.
Nach der Abreise meldet der Halter den Export für jedes Rind in I&R, innerhalb von drei Werktagen nach dem Export. Prüfen Sie anschließend, ob die Meldungen korrekt verarbeitet wurden. Bewahren Sie die Angaben zur Sendung so auf, dass sich eine Abweichung nachvollziehen lässt. Für das Betriebsregister schreibt RVO eine Aufbewahrungsfrist von mindestens drei Jahren nach der letzten Änderung vor; gehen Sie nicht davon aus, dass diese Frist für jedes andere Exportdokument ebenfalls gilt.