Stall oder Tierstandort registrieren: Welche Angaben benötigen Sie?
Praxisratgeber
Stall oder Tierstandort registrieren: Welche Angaben benötigen Sie?
Möchten Sie in den Niederlanden einen Stall oder Tierstandort registrieren? Beginnen Sie mit vier Angaben: Wer hält die Tiere, wo sind sie untergebracht, um welche Tierart handelt es sich und welche Registrierung besteht bereits? Klären Sie anschließend, welche Nummer genau benötigt wird. Eine Uniek Bedrijfsnummer (UBN) bezieht sich auf einen Tierstandort; bei der Frage nach einem „Stallcode“ kann dagegen ein einzelner Stall gemeint sein. RVO erklärt, wozu eine UBN dient.

Inhaltsverzeichnis
- Stall, Tierhalter oder Standort: Worauf bezieht sich die Registrierungsnummer?
- Welche Angaben zu Tierhalter, Adresse, Tieren und Registrierungen sollten Sie zusammentragen?
- Wo finden Sie die zuständige Stelle für die Registrierung?
- Umzug, andere Tiere oder ein anderer Tierhalter: Was sollten Sie erneut klären?
- Registrierungsnummer und Baugenehmigung: Was müssen Sie getrennt prüfen?
Stall, Tierhalter oder Standort: Worauf bezieht sich die Registrierungsnummer?
Eine UBN ist nicht automatisch eine Nummer für jeden Stall auf einem Hof. Bei der Registrierung zählen der Standort und der Tierhalter: Ein Tierhalter kann für verschiedene Standorte mehrere UBNs haben, während verschiedene Tierhalter am selben Standort jeweils eine eigene UBN haben können. Für Schweine gelten dabei zusätzliche Regeln. Sind Sie unsicher, wo ein Standort endet und der andere beginnt? Schildern Sie die Situation RVO; diese Stelle beurteilt unklare Standortgrenzen. Sehen Sie sich die Standortbedingungen bei RVO an.
Bei einem Pensionsstall muss der Halter des Standorts nicht Eigentümer jedes Pferdes sein. Der Betreiber des Pensionsstalls benötigt die UBN für den Standort. Im Geflügelsektor werden außerdem Angaben zu einzelnen Ställen in KIP erfasst. Wenn jemand nach einem Stallcode fragt, klären Sie zunächst, ob die UBN, eine Geflügelregistrierung oder Angaben zu einem bestimmten Stall gemeint sind. RVO erläutert die Rolle des Pferdehalters; AVINED beschreibt die Registrierung von Stallangaben.
Welche Angaben zu Tierhalter, Adresse, Tieren und Registrierungen sollten Sie zusammentragen?
Nutzen Sie diese Übersicht, um Ihre Anfrage vorzubereiten. Sie ist keine Liste von Antragsvoraussetzungen, die für jede Tierart gleich sind. Für Equiden nennt RVO beispielsweise die Adresse des Aufenthaltsorts und die Tierart. Bei gewerbsmäßig gehaltenen Heimtieren fragt RVO auch nach Tätigkeiten, Gebäuden und der verantwortlichen Person. Sehen Sie sich die Angaben für Equiden an und die Angaben für gewerbsmäßig gehaltene Heimtiere.
| Thema | Was notieren Sie? |
|---|---|
| Tierhalter | Den Namen der verantwortlichen Person oder Organisation. Haben Sie bereits eine RVO Beziehungsnummer? Halten Sie diese bereit. |
| Standort | Die Adresse, an der sich die Tiere tatsächlich aufhalten. Gibt es mehrere Hofgelände und ist die Abgrenzung unklar, beschreiben Sie auch die Gebäude und Zugänge. |
| Tiere und Tätigkeiten | Die Tierarten und was Sie am Standort tun. Geben Sie an, ob die Haltung hobbymäßig oder gewerbsmäßig erfolgt. |
| Bestehende Registrierung | Eine bestehende UBN und, wenn es um Geflügel geht, die bekannte Registrierungsnummer oder die verfügbaren Stallangaben in KIP. |
| Nur falls zutreffend | Bei gewerbsmäßig gehaltenen Heimtieren: die Tätigkeiten, Angaben zur verantwortlichen Person und die BAG Nummer der Gebäude. |
Haben Sie noch keine Beziehungsnummer bei RVO? Prüfen Sie dann zuerst, wie Sie sich als Privatperson oder Unternehmen registrieren. Ein Unternehmen kann dafür seine KVK Nummer benötigen. Lesen Sie die Erläuterungen zur Registrierung bei RVO.
Wo finden Sie die zuständige Stelle für die Registrierung?
Beginnen Sie auf der RVO Seite über Tierstandorte. Dort können Sie prüfen, ob und wie eine UBN für Ihre Tiere benötigt wird. Für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden gilt die Pflicht zur Registrierung des Standorts auch bei hobbymäßiger Haltung. Bei Geflügel und Heimtieren hängt der Weg auch von der jeweiligen Situation ab; gehen Sie also nicht davon aus, dass für jede Tierunterkunft derselbe Antrag gilt.
| Ihre Situation | Wo beginnen Sie? |
|---|---|
| Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Equiden | Prüfen Sie bei RVO die Registrierung für Ihren Tierhalter und Standort und sehen Sie nach, ob bereits eine UBN besteht. |
| Geflügel oder Bruteier | Prüfen Sie zuerst, ob in Ihrer Situation eine Registrierung erforderlich ist. Für eine UBN für Geflügel verweist RVO an AVINED. Fragen Sie AVINED auch, welche Registrierungsnummer oder Stallangabe gemeint ist. |
| Gewerbsmäßig gehaltene Heimtiere | Nutzen Sie das gesonderte Verfahren von RVO für den Heimtierstandort. |
Für Geflügel finden Sie die Kontaktmöglichkeiten bei AVINED. Die Registrierung gewerbsmäßig gehaltener Heimtiere finden Sie auf der RVO Seite über Heimtierstandorte. Halten Sie andere Tiere oder geht es um einen Transport zwischen Ländern? Prüfen Sie dann Ihre konkrete Situation auf der RVO Seite über Tierstandorte.
Umzug, andere Tiere oder ein anderer Tierhalter: Was sollten Sie erneut klären?
- Umzug: Prüfen Sie, welche Registrierung zur neuen Adresse gehört und was Sie mit der Registrierung an der alten Adresse tun müssen. Eine UBN zieht nicht automatisch mit den Tieren um.
- Andere Tierart: Prüfen Sie zuerst die bestehende UBN und fragen Sie, ob die Tierart hinzugefügt werden kann. RVO beschreibt diese Möglichkeit unter anderem für Equiden; bei Änderungen der Geflügelregistrierung können Sie sich an AVINED wenden.
- Anderer Tierhalter: Gehen Sie nicht davon aus, dass die Nummer automatisch übernommen wird. Bei einer Betriebsübergabe kann eine UBN übertragen werden; prüfen Sie, welche Regelung auf Ihre Situation zutrifft.
RVO beschreibt das Hinzufügen von Equiden und die Punkte, die bei einer Betriebsübergabe zu beachten sind. Notieren Sie für Ihre Anfrage jeweils die alte und die neue Situation, damit klar ist, was geändert werden muss.
Registrierungsnummer und Baugenehmigung: Was müssen Sie getrennt prüfen?
Eine UBN registriert einen Tierstandort; sie ist keine Genehmigung, einen Stall zu bauen, zu erweitern oder anders zu nutzen. Prüfen Sie ein Bauvorhaben gesondert mit dem Vergunningcheck im Omgevingsloket. Dort können Sie prüfen, ob für Ihr Vorhaben und Ihren Standort beispielsweise eine Genehmigung oder Meldung erforderlich ist. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Gemeinde. Die niederländische Regierung erläutert den Vergunningcheck.