Stallregister in Italien führen: Register und Vorgehensweise prüfen
Praxisratgeber
Stallregister in Italien führen: Register und Vorgehensweise prüfen
Ein Stallregister in Italien zu führen bedeutet, dass du die Angaben zu deiner Tätigkeit und deinen Tieren in der Banca Dati Nazionale (BDN) aktuell hältst. Das Register deiner Tätigkeit wird aus diesen Angaben erstellt. Für die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren ersetzt es andere Betriebsregister auf Papier oder einem anderen Datenträger. Die Bezeichnung registro di stalla begegnet dir ebenfalls, wenn du dieses Register einsiehst. Siehe Artikel 9 des italienischen Gesetzesdekrets.

Inhaltsverzeichnis
Beginne mit der Tätigkeit und Tierart, die für deinen Betrieb registriert sind. Vereinbare danach, wer Ereignisse meldet, wer sie einträgt und wer prüft, ob das Ergebnis stimmt. Die folgende Checkliste hilft dir bei diesen Absprachen.
Wo findest du den offiziellen Registernamen und die betroffenen Tierarten?
Prüfe in der BDN und beim örtlich zuständigen Veterinärdienst, welche Tätigkeit und Tierart deinem Betrieb zugeordnet sind. Artikel 9 nennt unter anderem Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirschartige und Kamelartige. Der Artikel unterscheidet außerdem zwischen Angaben zu einzelnen Tieren und zu Gruppen oder Beständen. Welche Vorgänge du genau ausführen kannst, hängt von den Regeln für deine Tiere und deine Tätigkeit ab. Sieh dir die gesetzliche Einteilung an.
Notiere für jede Tierart die registrierte Tätigkeit, den Namen des Registers, das du einsehen kannst, und wer Zugriff darauf hat. Geh bei mehreren Tierarten nicht von einer identischen Vorgehensweise aus.
Welche Änderungen müssen laut offiziellen Quellen ins Register?
Artikel 9 behandelt Angaben zu Kennzeichnung, Ankunft, Abgang und Verenden. Für die dort genannten Tiere ist auch die Registrierung von Geburten mit der Kennzeichnung verknüpft. Für Diebstahl, das Verschwinden und das Wiederauffinden von Tieren oder Kennzeichnungsmitteln gibt es einen eigenen Meldeweg bei der ASL, dem örtlichen Gesundheitsdienst. Ändert sich die registrierte Tätigkeit selbst oder endet sie, ist auch diese Änderung für die BDN relevant. Lies Artikel 9 über Tiere und Ereignisse und Artikel 5 über die Tätigkeit.
Frag bei einer Verbringung, welches Begleitdokument für deine Situation nötig ist. Prüfe anschließend, ob die tatsächliche Ankunft oder der Abgang mit dem Dokument und der Registrierung übereinstimmt. Ist ein Tier ohne bekanntes Ziel verschwunden, verbuche das nicht einfach als gewöhnliche Verbringung: Kläre zuerst, welche Meldung nötig ist. Artikel 8 behandelt das Begleitdokument.
Wer gibt Daten ein, prüft sie und bewahrt Belege auf?
Halte fest, wer in deinem Betrieb ein Ereignis meldet, wer berechtigt ist, Daten einzugeben, und wer die Verarbeitung prüft. Eine bevollmächtigte Person kann bestimmte Vorgänge ausführen, die gesetzliche Registrierungspflicht ist jedoch an den Betreiber geknüpft. Besprich deshalb auch, wie Fehler dem Betreiber gemeldet werden. Siehe die Aufgabe des Betreibers in Artikel 9.
Nutze dieses Arbeitsblatt, um für jedes Ereignis Namen und Zeitpunkte der Kontrolle einzutragen. Die genannten Angaben sind Anhaltspunkte für deine Prüfung, keine Liste von Dokumenten, die alle verpflichtend auf Papier aufbewahren müssen.
| Ereignis | Wer kümmert sich bei dir darum? | Offizielle Quelle | Angabe oder Dokument | Wann prüfst du? |
|---|---|---|---|---|
| Geburt und Kennzeichnung, falls zutreffend | Trage die Person ein, die die Daten eingibt, und die Person, die sie prüft | Artikel 9 und Regeln für die Tierart | Kennzeichnung und Bestätigung in der BDN | Nach der Verarbeitung: Tier und Angaben vergleichen |
| Ankunft oder Abgang | Trage die Person ein, die die Daten eingibt, und die Person, die sie prüft | Artikel 8 und 9 | Herkunft oder Ziel und zutreffendes Begleitdokument | Nach der Verarbeitung: Dokument und BDN vergleichen |
| Verenden | Trage die meldende Person, die Person, die die Daten eingibt, und die Person, die sie prüft, ein | Artikel 9 und Regeln für die Tierart | Kennzeichnung oder Gruppendaten | Nach der Verarbeitung: die geänderten Angaben prüfen |
| Diebstahl, Verschwinden oder Wiederauffinden | Trage die meldende Person und die für die Nachverfolgung zuständige Person ein | Artikel 9, Meldebestimmung | Angaben zur Meldung und die erforderliche Anzeige | Nach der Meldung: nachfragen, welche Registrierung noch folgt |
| Änderung oder Beendigung der Tätigkeit | Trage die Person ein, die die Daten eingibt, und die Person, die sie prüft | Artikel 5 und Betriebshandbuch | Geänderte Tätigkeit und Bestätigung der Verarbeitung | Nach der Verarbeitung: BDN und tatsächliche Situation vergleichen |
Frag, welche Belege du für deine Tätigkeit aufbewahren musst. Artikel 8 enthält Regeln zur Aufbewahrung von Dokumenten, aber auch Ausnahmen, unter anderem wenn die betreffenden Informationen in der BDN vorhanden und aktualisiert sind. Eine eigene Übersicht über noch offene Abweichungen ist für die interne Kontrolle hilfreich; sie ist nicht das offizielle Register. Sieh dir Artikel 8 zur Aufbewahrung von Dokumenten an.
Wo klärst du Systeme, Fristen und Korrekturen mit der zuständigen Stelle?
Frag den für deinen Standort zuständigen Veterinärdienst, welchen Zugang du und eine gegebenenfalls bevollmächtigte Person haben. Lass dir für jedes Ereignis bestätigen, welche Frist, welcher Eingabevorgang und welche Nachweise gelten. Sieh auch im Betriebshandbuch nach: Der Erlass, mit dem dieses Handbuch festgelegt wurde, wurde später geändert. Regionen und autonome Provinzen können zusätzliche oder strengere Maßnahmen anwenden. Sieh dir den Erlass zum Handbuch an und die Änderung aus dem Jahr 2025.
Wie wichtig die Vorgehensweise vor Ort ist, zeigt sich in Bozen: Die Provinz beschreibt den Zugang über Vetinfo und eingeschränkte Rechte für bestimmte Tierhalter. Nutze eine solche Anweisung der Provinz nur, wenn sie für deinen Standort und deine Tätigkeit gilt. Sieh dir das Beispiel aus Bozen an.
Entdeckst du eine Abweichung zwischen Tieren, Dokumenten und den Angaben in der BDN? Schreib auf, welche Angaben abweichen, und frag die zuständige Stelle, wer die Korrektur einreichen darf. Prüfe danach, ob die Änderung tatsächlich verarbeitet wurde. So bleibt nachvollziehbar, was geschehen ist, statt nur die Gesamtsumme passend zu machen.